Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Existenzminimum
Existẹnzminimum,materielle Güter und Dienste, die ein Mensch zur Bestreitung seines Lebens benötigt. Es wird unterschieden zw. dem phys. E. und dem sozialen oder kulturellen E. Ersteres beinhaltet nur die biologisch existenznotwendigen Güter, Letzteres auch den Bedarf zur Aufrechterhaltung von Beziehungen zur Umwelt (Teilnahme am gesellschaftl. und kulturellen Leben). - In der Einkommensteuer wird das E. durch einen Grundfreibetrag berücksichtigt, der von der Besteuerung ausgenommen ist. Dieses steuerl. E. beträgt (1999) 13 67 DM und (2000) 13 499 DM, bei Ehepaaren jeweils das Doppelte. In der Sozialhilfe sollen die Regelsätze das E. garantieren.
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