Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Existenzgründung
Existenzgründung,i. e. S. die Gründung eines Unternehmens, i. w. S. die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die ggf. mit einer Gewerbeanmeldung verbunden ist. E. werden von Bund (v. a. die Ministerien für Wirtschaft sowie für Forschung und Technologie), öffentlich-rechtl. Sonderkörperschaften (Industrie- und Handelskammern, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Dt. Ausgleichsbank u. a.) und den Länderregierungen mit ihren Sonderprogrammen gefördert, u. a. durch Finanzhilfen.
Existenzgründung,i. e. S. die Gründung eines Unternehmens, i. w. S. die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die ggf. mit einer Gewerbeanmeldung verbunden ist. E. werden von Bund (v. a. die Ministerien für Wirtschaft sowie für Forschung und Technologie), öffentlich-rechtl. Sonderkörperschaften (Industrie- und Handelskammern, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Dt. Ausgleichsbank u. a.) und den Länderregierungen mit ihren Sonderprogrammen gefördert, u. a. durch Finanzhilfen.