Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Exilregierung
Exilregierung,nach dem Völkerrecht ein außerhalb des eigenen Staatsgebiets tätig werdendes Organ, das für sich in Anspruch nimmt, die höchsten staatl. Funktionen im eigenen Staatsgebiet auszuüben und diesen Anspruch auch mit Zustimmung und Unterstützung des Aufenthaltsstaates verwirklicht oder zu verwirklichen sucht. Der E. stehen alle Rechte zu, die ihr bei einer Tätigkeit auf dem eigenen Staatsgebiet zukämen. Sie verliert ihren Status als legitime Reg. nach dem Grundsatz der Effektivität, wenn eine im Land selbst etablierte Reg. die Anerkennung der Staatengemeinschaft wirksam und dauerhaft durchgesetzt hat.
Exilregierung,nach dem Völkerrecht ein außerhalb des eigenen Staatsgebiets tätig werdendes Organ, das für sich in Anspruch nimmt, die höchsten staatl. Funktionen im eigenen Staatsgebiet auszuüben und diesen Anspruch auch mit Zustimmung und Unterstützung des Aufenthaltsstaates verwirklicht oder zu verwirklichen sucht. Der E. stehen alle Rechte zu, die ihr bei einer Tätigkeit auf dem eigenen Staatsgebiet zukämen. Sie verliert ihren Status als legitime Reg. nach dem Grundsatz der Effektivität, wenn eine im Land selbst etablierte Reg. die Anerkennung der Staatengemeinschaft wirksam und dauerhaft durchgesetzt hat.