Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Exhumierung
Exhumierung[zu lat. exhumare »ausgraben«], im Strafverfahren das Ausgraben und Untersuchen von Leichen auf Anordnung der Justiz, um beim Verdacht einer strafbaren Handlung Beweis zu erheben (in Dtl. §§ 87 ff. StPO).
Exhumierung[zu lat. exhumare »ausgraben«], im Strafverfahren das Ausgraben und Untersuchen von Leichen auf Anordnung der Justiz, um beim Verdacht einer strafbaren Handlung Beweis zu erheben (in Dtl. §§ 87 ff. StPO).