Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Exhibitionismus
Exhibitionịsmus[lat. exhibitio »das Vorzeigen«] der, bes. bei Männern vorkommende, auf sexuellen Lustgewinn gerichtete Neigung zur Entblößung der Geschlechtsteile in Gegenwart anderer Personen. In Dtl. ist der E. von Männern nach § 183 StGB strafbar (nur auf Antrag verfolgt, außer bei besonderem öffentl. Interesse). In Österreich (§ 218 StGB) und der Schweiz (Art. 203 StGB) als »öffentl. unzüchtige Handlung« erfasst.
Exhibitionịsmus[lat. exhibitio »das Vorzeigen«] der, bes. bei Männern vorkommende, auf sexuellen Lustgewinn gerichtete Neigung zur Entblößung der Geschlechtsteile in Gegenwart anderer Personen. In Dtl. ist der E. von Männern nach § 183 StGB strafbar (nur auf Antrag verfolgt, außer bei besonderem öffentl. Interesse). In Österreich (§ 218 StGB) und der Schweiz (Art. 203 StGB) als »öffentl. unzüchtige Handlung« erfasst.