Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Exequatur
Exequatur[lat. »er vollziehe«] das,
1) die einem Konsul vom Aufenthaltsstaat erteilte, auf den Konsularbezirk beschränkte Zustimmung zur Ausübung seiner Befugnisse.
2) Urteil, das ein im Ausland gefälltes Gerichtsurteil im Inland für vollstreckbar erklärt.
Exequatur[lat. »er vollziehe«] das,
1) die einem Konsul vom Aufenthaltsstaat erteilte, auf den Konsularbezirk beschränkte Zustimmung zur Ausübung seiner Befugnisse.
2) Urteil, das ein im Ausland gefälltes Gerichtsurteil im Inland für vollstreckbar erklärt.