Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Exequatur
Exequatur[lat. »er vollziehe«] das,
1) die einem Konsul vom Aufenthaltsstaat erteilte, auf den Konsularbezirk beschränkte Zustimmung zur Ausübung seiner Befugnisse.
2) Urteil, das ein im Ausland gefälltes Gerichtsurteil im Inland für vollstreckbar erklärt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Exequatur