Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Exemtion
Exemtion[lat.] die,
1) kath. Kirchenrecht: die Herausnahme von Gebieten, natürl. und jurist. Personen aus der Jurisdiktion des zunächst zuständigen kirchl. Amtsträgers und direkte Unterstellung unter den nächsthöheren Amtsträger.
2) Völkerrecht: die Exterritorialität.
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