Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Exekutive
Exekutive[lat.] die, die vollziehende Gewalt (Exekutivgewalt), die gesamte Staatstätigkeit mit Ausnahme der gesetzgebenden (Legislative) und der rechtsprechenden Gewalt (Judikative; Gewaltenteilung). Träger der E. ist in einer parlamentar. Demokratie die vom Vertrauen des Parlaments abhängige Regierung (und die ihr unterstellte Verwaltung), in einer Präsidialdemokratie der Präsident.
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