Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ewiger Landfriede
Ewiger Landfriede,das auf dem Reichstag zu Worms am 7. 8. 1495 beschlossene Reichsgesetz, das das mittelalterl. Fehderecht abschaffte. Ansprüche sollten nur noch auf dem Rechtsweg geltend gemacht werden. Die Wahrung des E. L. wurde dem neu geschaffenen Reichskammergericht als oberster Rechtsinstanz übertragen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Ewiger Landfriede