Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Evokation
Evokation[lat.] die,
1) allg.: Erweckung von Vorstellungen, Assoziationen (bes. in der Dichtung).
2) Okkultismus: mag. Ritual zur Beeinflussung von Geistern u. a. Wesenheiten (z. B. »Hervorrufen« eines Verstorbenen).
3) Recht: im MA. das Recht des Königs, jeden Prozess vor sein Hofgericht zu ziehen; in der Goldenen Bulle von 1356 verzichtete der König hierauf gegenüber den Kurfürsten. Heute innerhalb der Staatsanwaltschaft das Recht der übergeordneten Behörde, Verfahren an sich zu ziehen und wieder abzugeben, so in Abgabenstrafsachen (§ 386 AO) oder in Staatsschutzsachen das E.recht des Generalbundesanwalts (§ 74 Gerichtsverfassungsgesetz).
Evokation[lat.] die,
1) allg.: Erweckung von Vorstellungen, Assoziationen (bes. in der Dichtung).
2) Okkultismus: mag. Ritual zur Beeinflussung von Geistern u. a. Wesenheiten (z. B. »Hervorrufen« eines Verstorbenen).
3) Recht: im MA. das Recht des Königs, jeden Prozess vor sein Hofgericht zu ziehen; in der Goldenen Bulle von 1356 verzichtete der König hierauf gegenüber den Kurfürsten. Heute innerhalb der Staatsanwaltschaft das Recht der übergeordneten Behörde, Verfahren an sich zu ziehen und wieder abzugeben, so in Abgabenstrafsachen (§ 386 AO) oder in Staatsschutzsachen das E.recht des Generalbundesanwalts (§ 74 Gerichtsverfassungsgesetz).