Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Evidenzzentrale
Evidẹnzzentrale,Erfassungsstelle der Dt. Bundesbank, bei der nach § 14 Kreditwesen-Ges. die Kreditinst., Versicherungen und Sozialversicherungsträger vierteljährlich alle Kreditnehmer melden müssen, die bei ihnen mit mehr als 3 Mio. DM verschuldet sind (auch Wechselobligo).
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