Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Evangelische Kirche in Deutschland
Evangelische Kirche in Deutschland,Abk. EKD, der rechtl. Überbau, zu dem sich 24 luther., ref. und unierte Kirchen in Dtl. zusammengeschlossen haben. Zur EKD gehört weiterhin als 25. Gliedkirche die Evang. Kirche der Union (EKU). Ihr angeschlossen sind die »Evang. Brüder-Unität in Dtl.« (Brüdergemeine) und der »Bund evangelisch-ref. Kirchen Dtl.s«. Die EKD ist ein Kirchenbund, dessen rechtl. Grundlage die am 3. 12. 1948 in Kraft gesetzte Grundordnung bildet. Mit (1998) rd. 27,4 Mio. Mitgl. in über 18 000 Kirchengemeinden umfassen ihre Gliedkirchen den größten Teil der evang. Christen in Deutschland.Organe: Die Synode der EKD hat 160 Mitglieder. Sie hat die Aufgabe, kirchl. Gesetze zu beschließen und gibt Stellungnahmen zu kirchl. und gesellschaftl. Fragen ab. Sie tritt i. d. R. einmal jährlich zusammen. Die Kirchenkonferenz wird von den Kirchenleitungen der Gliedkirchen gebildet. In ihr haben Gliedkirchen mit mehr als 2 Mio. Mitgl. zwei Stimmen, die anderen Gliedkirchen eine Stimme. Sie wirkt bei der Wahl des Rates und bei der Gesetzgebung mit. Der Rat der EKD leitet die EKD und vertritt sie nach außen. Er hat 19 Mitgl. (Laien und Theologen), von der Synode und der Kirchenkonferenz auf sechs Jahre gewählt. Die Verwaltung der EKD erfolgt durch das Kirchenamt der EKD, mit Hauptsitz in Hannover und einer Außenstelle in Berlin. Bei der Bundesrep. Dtl. ist die EKD durch einen Bevollmächtigten vertreten, der sie zugleich bei der Europ. Gemeinschaft vertritt.Kirchenmitgliedschaft: Der einzelne evang. Christ ist Mitgl. seiner Gemeinde und seiner Landeskirche (Mitgl. der EKD sind allein die Gliedkirchen). Die Mitgliedschaft ist an Taufe und Wohnsitz geknüpft: Wer in einer evang. Kirche die Taufe empfangen und seinen Wohnsitz im Bereich einer EKD-Gliedkirche hat, ist damit Mitgl. dieser Kirche. Verlegt er seinen Wohnsitz in das Gebiet einer anderen EKD-Gliedkirche, so wird er dort Kirchenmitglied.Geschichte: Der erste Versuch eines größeren Zusammenschlusses der seit der Reformation entstandenen Landeskirchen führte 1848 in Wittenberg zu einem Kirchentag. Ziel war die Bildung eines evang. Kirchenbundes für Deutschland. Das Projekt scheiterte zunächst am gegenseitigen Misstrauen. 1852 folgte die Gründung der Eisenacher Konferenz. Sie trat in der Folgezeit regelmäßig zusammen, behandelte aber eher sekundäre Fragen. In der Frage des kirchl. Zusammenschlusses führte ihre Tätigkeit zu keinen grundlegenden Ergebnissen. Ihr ausführendes Organ war seit 1903 der »Deutsche Evang. Kirchenausschuss«. Die rechtl. und organisator. Selbstständigkeit der einzelnen Landeskirchen blieb auch nach dem Ende des Staatskirchentums 1918 erhalten. 1919 kam es zum Zusammenschluss im »Deutschen Evang. Kirchentag«, der 1921 die Verf. des Deutschen Evang. Kirchenbundes annahm. Dieser wurde 1933 unter maßgebl. Einfluss der Deutschen Christen zur »Deutschen Evang. Kirche« umgewandelt, die sich als dt. evang. »Reichskirche« im Sinne der nat.-soz. Kirchenpolitik verstand und nach dem »Führerprinzip« von einem »Reichsbischof« (Müller, Ludwig) geleitet wurde. - Als Gegenbewegung gegen die damit verbundenen Versuche der Verfälschung von Lehre und Verkündigung entstand die Bekennende Kirche (Kirchenkampf). Die Neuordnung der Gesamtkirche wurde nach dem Kriegsende 1945 unter dem Namen EKD verwirklicht. — Die acht evang. Landeskirchen auf dem Gebiet der DDR schieden 1969 aus der EKD aus und bildeten bis zu ihrem Wiederbeitritt 1991 den institutionell eigenständigen Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK).