Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäisches Währungssystem
Europäisches Währungssystem,Abk. EWS, am 13. 3. 1979 in Kraft getretenes Wechselkurssystem der EG-Länder; Ziel: größere Stabilität von Preisen und Wechselkursen, Erleichterung des Güter- und Kapitalverkehrs, gemeinsame Währungspolitik, Stabilisierung des internat. Währungs- und Wirtschaftssystems. Dem EWS gehörten die Zentralbanken aller Mitgl.länder der EU an. Allerdings nahmen Griechenland, Großbritannien und Schweden nicht am Wechselkurs- bzw. Interventionssystem teil. Kernstück des EWS bildete die Europ. Währungseinheit, engl. European Currency Unit (Abk. ECU), die innerhalb des EWS als Rechen- und Bezugsgröße der Wechselkurse sowie von den Zentralbanken als Zahlungsmittel und Reservewährung verwendet wurde. Im Rahmen eines Wechselkurs- und Interventionsmechanismus legten die Teilnehmerländer Leitkurse, ausgedrückt in ECU, fest, aus denen sich bilaterale Leitkurse (»Kreuzparitäten«) ermitteln ließen. Um die bilateralen Leitkurse waren Bandbreiten (obere und untere Interventionspunkte) von ±15 % (bis Juli 1993 ± 2,25 %) festgelegt. Die jeweiligen Notenbanken mussten die Einhaltung der Bandbreiten sicherstellen (ggf. durch An- und Verkauf von Devisen). Bis Ende 1993 war der Europ. Fonds für währungspolit. Zusammenarbeit (EFWZ) Teil des EWS, dessen Aufgaben (Zusammenfassung der EWS-Kreditmechanismen, Saldenausgleich) 1994 vom Europäischen Währungsinstitut übernommen wurden. Mit Beginn der Endstufe der EWWU hörte das EWS am 1. 1. 1999 in seiner bisherigen Form auf zu existieren. Der ECU wurde im Verhältnis 1 : 1 auf den Euro umgestellt. Für die vier bisher nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden EU-Länder (»pre-ins«) wurde mit dem EWS II ein neuer Wechselkursmechanismus zw. dem Euro und ihren nat. Währungen geschaffen. Analog zur Praxis im EWS ist die Teilnahme freiwillig; Dänemark und Griechenland nehmen von Anfang an teil, Großbritannien und Schweden vorerst nicht. Die Schwankungen der Währungen der »pre-ins« gegenüber dem Euro werden auf die Marge von ± 2,25 % bzw. ± 15 % um den Leitkurs zum Euro begrenzt. Im Einzelfall kann, je nach Konvergenzfortschritt oder Annäherung an die Wirtschaftsentwicklung im Euro-Raum, auch eine engere Bandbreite vereinbart werden. Überwachungs- und Koordinationsfunktionen für EWS II liegen beim Erweiterten Rat der EZB (Präs. und Vizepräs. der EZB, Notenbankpräs. der Euro-Länder sowie der »pre-ins«).
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