Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäisches Patentamt
Europäisches Patẹntamt,Abk. EPA, als Organ der europ. Patentorganisation errichtete und seit 1978 tätige Behörde zur vereinfachten Erteilung und Verwaltung eines europ. Patents nach dem Europ. Patentübereinkommen von 1973 und einem Gemeinschaftspatent nach dem Gemeinschaftspatentübereinkommen von 1975 (GPÜ) in der Fassung der Vereinbarung über Gemeinschaftspatente von 1989 (VPG); Sitz: München (Zweigstelle in Den Haag, weitere Dienststellen in Berlin und Wien).
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