Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäisches Parlament
Europäisches Parlamẹnt,parlamentar. Organ der Europäischen Gemeinschaften, Sitz: Straßburg; Tagungen des Plenums und der Ausschüsse (zurzeit 20) finden auch in Brüssel statt; das Generalsekretariat ist in Luxemburg. Das E. P. setzt sich seit dem 1. 1. 1995 aus 626 Abg. zusammen. Während bis 1979 die Abg. mittelbar über die nat. Parlamente in das E. P. entsandt wurden, werden sie seither durch die Bev. der Mitgl.länder direkt gewählt. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Jedes Land besetzt gemäß seiner Bev.größe eine bestimmte Anzahl von Sitzen, zw. 99 (Dtl.) und sechs (Luxemburg). Die gewählten Abg. bilden unabhängig von ihrer Nationalität Fraktionen und arbeiten in Ausschüssen zusammen. Ein Petitionsausschuss sowie ein Bürgerbeauftragter sind für Beschwerden und Bitten der Bürger der EU-Staaten zuständig. Die Abg. wählen einen Präs., der das E. P. vertritt und die Sitzungen leitet, sowie 14 Vizepräsidenten. Die Aufgaben und Befugnisse des E. P. sind - zuletzt durch den Vertrag von Maastricht - kontinuierlich erweitert worden. Es übt Kontrollrechte gegenüber der Kommission aus (Zustimmungsrecht bei Einsetzung einer neuen Kommission insgesamt, Interpellationsrecht, Misstrauensvotum) und kann zur Klärung wesentl. Sachverhalte Untersuchungsausschüsse einsetzen. Das E. P. verfügt über kein Initiativrecht bei der Rechtsetzung, nimmt jedoch durch Zusammenarbeit und Mitentscheidung gestaltend daran teil. Bei der Festsetzung des Haushaltes der Gemeinschaft ist es mitbestimmungsberechtigt.
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