Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäisches Konzert
Europäisches Konzẹrt[frz. concert »Einklang«] (Konzert der europäischen Mächte), diplomat. Bez. für die Einheit und das Zusammenwirken der europ. Staatenwelt, bes. der Großmächte, seit dem 16./17. Jh. Im 18. Jh. waren es zunächst Österreich, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und Spanien, später anstelle der beiden Letzteren Preußen und Russland, die - meist nach dem Grundsatz des europ. Gleichgewichts - über Krieg und Frieden in Europa entschieden. Im Pariser Frieden von 1856 (Ende des Krimkriegs) wurde der Begriff zum letzten Mal offiziell gebraucht (Aufnahme der Türkei in das E. K.).
Europäisches Konzẹrt[frz. concert »Einklang«] (Konzert der europäischen Mächte), diplomat. Bez. für die Einheit und das Zusammenwirken der europ. Staatenwelt, bes. der Großmächte, seit dem 16./17. Jh. Im 18. Jh. waren es zunächst Österreich, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und Spanien, später anstelle der beiden Letzteren Preußen und Russland, die - meist nach dem Grundsatz des europ. Gleichgewichts - über Krieg und Frieden in Europa entschieden. Im Pariser Frieden von 1856 (Ende des Krimkriegs) wurde der Begriff zum letzten Mal offiziell gebraucht (Aufnahme der Türkei in das E. K.).