Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäisches Konzert
Europäisches Konzẹrt[frz. concert »Einklang«] (Konzert der europäischen Mächte), diplomat. Bez. für die Einheit und das Zusammenwirken der europ. Staatenwelt, bes. der Großmächte, seit dem 16./17. Jh. Im 18. Jh. waren es zunächst Österreich, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und Spanien, später anstelle der beiden Letzteren Preußen und Russland, die - meist nach dem Grundsatz des europ. Gleichgewichts - über Krieg und Frieden in Europa entschieden. Im Pariser Frieden von 1856 (Ende des Krimkriegs) wurde der Begriff zum letzten Mal offiziell gebraucht (Aufnahme der Türkei in das E. K.).
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