Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäischer Wirtschaftsraum
Europäischer Wirtschaftsraum,Abk. EWR, die zw. den Mitgl.staaten von EG und EFTA vertraglich vereinbarte und 1994 in Kraft getretene Integration der beiden Zusammenschlüsse zur Schaffung eines großen europ. Binnenmarkts. Der EWR setzt sich zusammen aus den 15 EU-Staaten und drei EFTA-Staaten (die Schweiz lehnte die Teilnahme in einer Volksabstimmung ab).
Durch den Vertrag gelten auch für die EFTA-Mitgl. die »Vier Freiheiten« (freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen) des Europ. Binnenmarktes, und die Zusammenarbeit wird auf den Verbraucherschutz, die Umwelt- und die Sozialpolitik sowie die Abstimmung im Finanz- und Währungsbereich (nicht aber auf die EG-Agrarpolitik) ausgedehnt. Dabei haben die EFTA-Länder keine Entscheidungsgewalt, sondern nur Mitsprache- und Anhörungsrechte. EWR-Organe sind der EWR-Ministerrat, der Gemischte Ausschuss (Gemeinsamer EWR-Ausschuss) als Ausführungsgremium und der Gemeinsame Parlamentar. Ausschuss.
Europäischer Wirtschaftsraum,Abk. EWR, die zw. den Mitgl.staaten von EG und EFTA vertraglich vereinbarte und 1994 in Kraft getretene Integration der beiden Zusammenschlüsse zur Schaffung eines großen europ. Binnenmarkts. Der EWR setzt sich zusammen aus den 15 EU-Staaten und drei EFTA-Staaten (die Schweiz lehnte die Teilnahme in einer Volksabstimmung ab).
Durch den Vertrag gelten auch für die EFTA-Mitgl. die »Vier Freiheiten« (freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen) des Europ. Binnenmarktes, und die Zusammenarbeit wird auf den Verbraucherschutz, die Umwelt- und die Sozialpolitik sowie die Abstimmung im Finanz- und Währungsbereich (nicht aber auf die EG-Agrarpolitik) ausgedehnt. Dabei haben die EFTA-Länder keine Entscheidungsgewalt, sondern nur Mitsprache- und Anhörungsrechte. EWR-Organe sind der EWR-Ministerrat, der Gemischte Ausschuss (Gemeinsamer EWR-Ausschuss) als Ausführungsgremium und der Gemeinsame Parlamentar. Ausschuss.