Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäischer Sozialfonds
Europäischer Sozialfonds[-fɔ̃], aufgrund des EWG-Vertrags 1960 errichteter Fonds zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben im Rahmen der Sozialpolitik. 1983 wurde der E. S. ein von der EG-Kommission verwalteter Teil des allg. EG-Haushalts und als Instrument der Beschäftigungspolitik eingesetzt. Seit 1993 ist er Teil der Europ. Strukturfonds und konzentriert sich auf die Bekämpfung von Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit; er ist nicht auf bestimmte Regionen oder Länder beschränkt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Europäischer Sozialfonds