Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäischer Rat
Europäischer Rat, Tagungen (zweimal jährlich) der Staats- und Reg.chefs sowie der Außenmin. der EG-Staaten; seit 1975 als Gremium institutionalisiert, erhielt 1986 durch die Einheitliche Europäische Akte erstmals eine vertragl. Grundlage. Im Vertrag von Maastricht (1992/93) wurde er offiziell als Institution der EU verankert. Der E. R. kann rechtsverbindl. Beschlüsse fassen.
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