Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte,Kontrollorgan der Europ. Menschenrechtskonvention des Europarates (Menschenrechte), 1959 neben der Europ. Kommission für Menschenrechte eingerichtet; Sitz: Straßburg. Bis 1994 konnte der nicht ständige E. G. f. M. nur von den Mitgl.staaten des Europarates oder durch die Europ. Kommission für Menschenrechte, an die sich Staaten und Einzelpersonen zuerst wenden mussten, mit Beschwerden befasst werden. Seither können Einzelpersonen den Gerichtshof unmittelbar anrufen. Eine 1994 unterzeichnete Reform des Beschwerdeverfahrens führte 1998 zur Schaffung eines ständigen E. G. f. M. unter Wegfall der Kommission. Die Urteile des E. G. f. M. sind für die Vertragsstaaten der Europ. Menschenrechtskonvention verbindlich.
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