Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof,Abk. EuGH, 1957 errichtetes einheitl. Gericht der drei Europ. Gemeinschaften, Sitz: Luxemburg; besetzt mit 15 Richtern und acht Generalanwälten. Der EuGH ist u. a. zuständig für die Auslegung der Gründungsverträge und des sekundären Gemeinschaftsrechts (Europarecht). Er entscheidet auch über die Rechtmäßigkeit des Handelns von Rat, Kommission und Mitgl.staaten. Mit Wirkung vom 25. 9. 1989 wurde der EuGH durch ein »Gericht erster Instanz« verstärkt, das sich v. a. mit Klagen von Bediensteten der EG sowie mit Wettbewerbssachen befasst; gegen seine Entscheidungen ist Revision beim EuGH möglich.
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