Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäische Zentralbank
Europäische Zentralbank,Abk. EZB, zum 1. 6. 1998 gegründete Institution, die zus. mit den Notenbanken der Mitgl.länder das Europ. System der Zentralbanken (ESZB) bildet und seit 1. 1. 1999 (Beginn der dritten Stufe der Europ. Wirtschafts- und Währungsunion) für die Geld- und Währungspolitik sowie die Sicherung der Preisniveaustabilität in der Euro-Zone zuständig ist. Die EZB besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit; Sitz ist Frankfurt am Main. Die EZB und das ESZB sind unabhängig. Die Beschlussorgane der EZB sind der EZB-Rat und das Direktorium (mit Präs., Vizepräs. und vier weiteren Mitgliedern). Vorläufer der EZB war das Europ. Währungsinstitut.
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