Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion,Abk. EWWU (Wirtschafts- und Währungsunion, Abk. WWU), nach dem Maastrichter Vertrag in drei Stufen zu realisierende engste Form einer wirtsch. Integration im Rahmen der EU. Im Mittelpunkt der ersten Stufe (Mitte 1990 bis Ende 1993) standen die Vollendung des Europ. Binnenmarkts sowie die stabilitätspolitisch orientierte Koordination der Wirtschafts- und Finanzpolitik einerseits und der Geld- und Währungspolitik andererseits. Die Einbeziehung aller EG-Währungen in den Wechselkursverbund des Europ. Währungssystems scheiterte dagegen an Währungsturbulenzen im Sommer 1993, in deren Folge die Bandbreiten auf 15 % ausgeweitet wurden. Zu den wichtigsten Maßnahmen der zweiten Stufe (1. 1. 1994 bis 31. 12. 1998) gehörten die Gründung des Europ. Währungsinstituts als Vorläufer der Europ. Zentralbank (EZB), die unmittelbare techn. und prozedurale Vorbereitung der Währungsunion, die Einigung über den rechtl. Rahmen und das geldpolit. Instrumentarium von EZB und Europ. System der Zentralbanken (ESZB), die Entscheidung über die Teilnehmerländer und die Gründung der EZB. Seit Beginn der zweiten Stufe, in der die wirtsch., fiskal. und monetäre Konvergenz der Mitgl.länder gestärkt werden sollte, galt grundsätzlich ein Verbot, öffentl. Defizite durch die Notenbanken zu finanzieren. Mit dem Eintritt in die dritte Stufe zum 1. 1. 1999 ging die Verantwortung für die Geldpolitik auf das ESZB über. Außerdem wurden die Wechselkurse der elf beteiligten Länder untereinander unwiderruflich fixiert und die Umrechnungskurse der nat. Währungen zum Euro festgelegt sowie das europ. Zahlungsverkehrssystem TARGET in Betrieb genommen. Während im Zahlungsverkehr zw. Banken und Nichtbanken bereits ab 1. 1. 1999 die Landeswährungen durch den Euro ersetzt wurden, erfolgt die Ausgabe von Euro-Banknoten und -Münzen erst ab 1. 1. 2002.Die Teilnahme an der EWWU ist von der Erfüllung folgender Konvergenzkriterien abhängig: a) Die durchschnittl. Inflationsrate darf höchstens 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Länder liegen. b) Der langfristige Nominalzins darf im Verlauf eines Jahres vor dem Konvergenztest höchstens 2 Prozentpunkte über denjenigen der drei Mitgl.staaten mit den niedrigsten Inflationsraten liegen. c) Das jährl. Haushaltsdefizit darf 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten, es sei denn, die Quote ist erheblich und laufend zurückgegegangen. d) Der öffentl. Schuldenstand, bezogen auf das BIP, darf 60 % nicht übersteigen, es sei denn, die Quote ist hinreichend rückläufig.
Im Juni 1997 einigten sich die Staats- und Reg.chefs der EU-Länder auf ihrem Treffen in Amsterdam auf einen Stabilitätspakt zur Einhaltung der Konvergenzkriterien nach Beginn der Endphase der EWWU, im Sept. 1998 wurde ein Abkommen zw. der EZB und den nat. Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden EU-Staaten über einen neuen, flexiblen Wechselkursmechanismus (EWS II, Europäisches Währungssystem) geschlossen. - Als Vorteile der EWWU gelten insbesondere der Wegfall der Wechselkursrisiken sowie währungsbedingter Transaktions- und Kurssicherungskosten, erhöhte Planungssicherheit für Investitionen und die Beseitigung währungsbedingter Wettbewerbsverzerrungen.
Literatur:
Marquardt, R.-M.: Vom europ. Währungssystem zur Europ. Wirtschafts- u. Währungsunion. Frankfurt am Main u. a. 1994.
Duden, der Euro, bearb. v. P. Seeker. Mannheim 1998.
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