Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
Europäische Wirtschaftliche Interẹssenvereinigung,Abk. EWIV, Typ einer jurist. Person des europ. Rechts, der aufgrund einer VO des Rates der EG vom 31. 7. 1985 mit Wirkung ab dem 1. 7. 1989 gegründet werden kann, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern. Gründungsmitgl. können natürl. und jurist. Personen aus EG-Staaten sein, jedoch müssen mindestens zwei von ihnen ihren Sitz in verschiedenen EG-Staaten haben. Die EWIV wird in dem Land, in dem sie ihren Sitz hat, registriert und erlangt dadurch Rechtsfähigkeit.
Europäische Wirtschaftliche Interẹssenvereinigung,Abk. EWIV, Typ einer jurist. Person des europ. Rechts, der aufgrund einer VO des Rates der EG vom 31. 7. 1985 mit Wirkung ab dem 1. 7. 1989 gegründet werden kann, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern. Gründungsmitgl. können natürl. und jurist. Personen aus EG-Staaten sein, jedoch müssen mindestens zwei von ihnen ihren Sitz in verschiedenen EG-Staaten haben. Die EWIV wird in dem Land, in dem sie ihren Sitz hat, registriert und erlangt dadurch Rechtsfähigkeit.