Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäische Union
Europäische Union,Abk. EU, durch den am 1. 11. 1993 in Kraft getretenen Vertrag über die EU (Maastrichter Vertrag) gegründeter polit. und wirtsch. Zusammenschluss der Mitgl.staaten der Europäischen Gemeinschaften (EG). Ziele der EU sind die Förderung des sozialen und wirtsch. Fortschritts durch einen Raum ohne Binnengrenzen und eine Wirtschafts- und Währungsunion; eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Mitgl.staaten, zu der zu einem späteren Zeitpunkt auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik gehören soll; die Stärkung der Bürgerrechte der Angehörigen der Mitgl.staaten durch die Einführung einer Unionsbürgerschaft; die Wahrung und Weiterentwicklung des bisher im Rahmen der EG Erreichten. Zur Wahrung der Kontinuität und der Kohärenz der Maßnahmen der Union wurden die Zuständigkeiten der Organe der EG erweitert, sodass diese zugleich Aufgaben der EU wahrnehmen (einheitl. institutioneller Rahmen). Grundlage der EU sind die um die EWWU ergänzten EG (»erste Säule«), die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (»zweite Säule«) und die Zusammenarbeit der Mitgl.staaten in den Bereichen Justiz und Inneres (»dritte Säule«). Die beiden letztgenannten Bereiche machen die Polit. Union aus; sie verbleiben jedoch auf der Ebene der intergouvernementalen Zusammenarbeit, d. h., die Staaten der EU arbeiten hier letztlich nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts zusammen; im Ggs. zu den Maßnahmen im Rahmen der supranat. EG müssen Entscheidungen hier einstimmig getroffen werden und gelten nicht direkt im Recht der Mitgl.staaten. Die EU ist eine neuartige Staatenverbindung, die als Staatenbund oder Internat. Organisation eigener Art bezeichnet wird, in deren Rahmen sowohl die EG als auch die Mitgl.staaten ihre eigene Rechtspersönlichkeit bewahren.
▣ Literatur:
Peffekoven, R.: Die Finanzen der Europ. Union. Mannheim u. a. 1994.
⃟ Boldt, H.: Die Europ. Union. Geschichte, Struktur, Politik. Mannheim u. a. 1995.
⃟ Die Europäische Union. Rechtsordnung u. Politik, Beiträge v. B. Beutler u. a. Baden-Baden 41993.
⃟ Thun-Hohenstein, C. u. Cede, F.: Europarecht. Das Recht der Europäischen Union unter besonderer Berücksichtigung des EU-Beitritts Österreichs. Wien 21996.
⃟ Handbuch der europäischen Integration. Strategie - Struktur - Politik der E. U., hg. v. M. Röttinger u. C. W. Weyringer. Wien 21996.
⃟ Europahandbuch 1999, bearb. v. G. Hitzler u. a. Köln 1999.
Europäische Union,Abk. EU, durch den am 1. 11. 1993 in Kraft getretenen Vertrag über die EU (Maastrichter Vertrag) gegründeter polit. und wirtsch. Zusammenschluss der Mitgl.staaten der Europäischen Gemeinschaften (EG). Ziele der EU sind die Förderung des sozialen und wirtsch. Fortschritts durch einen Raum ohne Binnengrenzen und eine Wirtschafts- und Währungsunion; eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Mitgl.staaten, zu der zu einem späteren Zeitpunkt auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik gehören soll; die Stärkung der Bürgerrechte der Angehörigen der Mitgl.staaten durch die Einführung einer Unionsbürgerschaft; die Wahrung und Weiterentwicklung des bisher im Rahmen der EG Erreichten. Zur Wahrung der Kontinuität und der Kohärenz der Maßnahmen der Union wurden die Zuständigkeiten der Organe der EG erweitert, sodass diese zugleich Aufgaben der EU wahrnehmen (einheitl. institutioneller Rahmen). Grundlage der EU sind die um die EWWU ergänzten EG (»erste Säule«), die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (»zweite Säule«) und die Zusammenarbeit der Mitgl.staaten in den Bereichen Justiz und Inneres (»dritte Säule«). Die beiden letztgenannten Bereiche machen die Polit. Union aus; sie verbleiben jedoch auf der Ebene der intergouvernementalen Zusammenarbeit, d. h., die Staaten der EU arbeiten hier letztlich nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts zusammen; im Ggs. zu den Maßnahmen im Rahmen der supranat. EG müssen Entscheidungen hier einstimmig getroffen werden und gelten nicht direkt im Recht der Mitgl.staaten. Die EU ist eine neuartige Staatenverbindung, die als Staatenbund oder Internat. Organisation eigener Art bezeichnet wird, in deren Rahmen sowohl die EG als auch die Mitgl.staaten ihre eigene Rechtspersönlichkeit bewahren.
▣ Literatur:
Peffekoven, R.: Die Finanzen der Europ. Union. Mannheim u. a. 1994.
⃟ Boldt, H.: Die Europ. Union. Geschichte, Struktur, Politik. Mannheim u. a. 1995.
⃟ Die Europäische Union. Rechtsordnung u. Politik, Beiträge v. B. Beutler u. a. Baden-Baden 41993.
⃟ Thun-Hohenstein, C. u. Cede, F.: Europarecht. Das Recht der Europäischen Union unter besonderer Berücksichtigung des EU-Beitritts Österreichs. Wien 21996.
⃟ Handbuch der europäischen Integration. Strategie - Struktur - Politik der E. U., hg. v. M. Röttinger u. C. W. Weyringer. Wien 21996.
⃟ Europahandbuch 1999, bearb. v. G. Hitzler u. a. Köln 1999.