Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäische Sozialcharta
Europäische Sozialcharta[-k-], im Rahmen des Europarats 1961 unterzeichneter Vertrag über soziale Rechte (1964 von der Bundesrep. Dtl. ratifiziert). Von den 19 sozialen Rechten sind sieben sog. Kernrechte (von denen mindestens fünf für jeden Mitgl.staat bindend sind): Recht auf Arbeit, Vereinigungsrecht, Recht auf Kollektivverhandlungen, Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Fürsorge, Recht auf sozialen gesetzl. und wirtsch. Schutz der Familie, Recht der Wanderarbeitnehmer auf Schutz und Beistand.
Europäische Sozialcharta[-k-], im Rahmen des Europarats 1961 unterzeichneter Vertrag über soziale Rechte (1964 von der Bundesrep. Dtl. ratifiziert). Von den 19 sozialen Rechten sind sieben sog. Kernrechte (von denen mindestens fünf für jeden Mitgl.staat bindend sind): Recht auf Arbeit, Vereinigungsrecht, Recht auf Kollektivverhandlungen, Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Fürsorge, Recht auf sozialen gesetzl. und wirtsch. Schutz der Familie, Recht der Wanderarbeitnehmer auf Schutz und Beistand.