Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäische Freihandelsassoziation
Europäische Freihandelsassoziation(engl. European Free Trade Association, Abk. EFTA), am 4. 1. 1960 als Reaktion auf die EWG gegründete und am 3. 5. 1960 in Kraft getretene Freihandelszone. Gründungsmitgl. waren Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Schweiz. 1973 traten Großbritannien und Dänemark, 1986 Portugal sowie 1995 Finnland (EFTA-Mitgl. seit 1985), Österreich und Schweden der EG bzw. EU bei und schieden aus der EFTA aus. Heutige Mitgl. sind Island (seit 1970), Liechtenstein (seit 1991), Norwegen und die Schweiz; Sitz: Genf. Wichtige Organe sind der EFTA-Rat und das Sekretariat. Der im EFTA-Vertrag festgelegte Abbau von Handelszöllen (ausgenommen landwirtsch. Erzeugnisse) und Ausfuhrbeschränkungen zw. den Mitgl.ländern wurde schrittweise bis 1967 erreicht. Am 2. 5. 1992 schufen die Außenmin. der EG- und der EFTA-Staaten durch Vertrag den Europäischen Wirtschaftsraum.
Literatur:
Senti, R.: EG, EFTA, Binnenmarkt. Organisation, Funktionsweise, Perspektiven. Zürich 21992.
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