Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europäische Atomgemeinschaft
Europäische Atomgemeinschaft,Abk. EURATOM, zus. mit der EWG durch die Röm. Verträge vom 25. 3. 1957 (am 1. 1. 1958 in Kraft getreten) errichtete supranat. Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, seit 1967 organschaftlich mit der EWG und EGKS verbunden, Teil der Europ. Gemeinschaften; Sitz: Brüssel. Ihre Aufgabe ist die Förderung, Koordinierung und Kontrolle der Forschung, Nutzung und Entsorgung im Kernenergiebereich der Mitgl.länder. Sie soll darüber hinaus die Gemeinschaft mit Kernbrennstoffen versorgen, die Sicherheit entsprechender Anlagen überwachen, einen gemeinsamen Markt auf dem Kernenergiegebiet schaffen sowie die Verbindung zu dritten Staaten und internat. Organisationen unterhalten. In den 70er-Jahren verlagerte sich der Schwerpunkt der Arbeit auf die Grundlagenforschung (auch Kernfusion).
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