Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Europarat
Europarat(engl. Council of Europe, frz. Conseil de l'Europe), internat. Organisation europ. Staaten zur Wahrung des gemeinsamen europ. Erbes und zur Förderung des wirtsch. und sozialen Fortschritts, gegr. auf der Londoner Konferenz von 1949. Gründungsmitgl. waren: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden. Die Zahl der Mitgl.länder beträgt (1999) 41; Kanada, die USA und Japan haben Beobachterstatus. Sitz des E. ist Straßburg. Organe: die Beratende Versammlung, bestehend aus den von den nationalen Parlamenten entsprechend der Größe der Mitgl.staaten entsandten Abg., das Min.komitee (die Außenmin. der Mitgl.staaten oder ihre Stellv.), das Generalsekretariat und der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas. Der E. erlässt keine unmittelbar geltenden Rechtsakte, seine Organe erlassen Entschließungen und Empfehlungen, u. a. die Europ. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Europ. Sozialcharta, das Europ. Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (27. 1. 1977), das Europ. Datenschutzabkommen (28. 1. 1981), die Konvention gegen Folter und entwürdigende Behandlung (26. 11. 1987). 1995 verabschiedete der E. die Konvention zum Schutz von Minderheiten, 1996 die Konvention zur Bioethik. - Beim E. besteht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. - Über die Flagge des E. Europaflagge.
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