Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eurocheque
Eurocheque[-ʃɛk] der, Abk. ec (Euroscheck), Bar- oder Verrechnungsscheck, der in Verbindung mit einer Ausweiskarte (ec-Karte) vom bezogenen Kreditinstitut bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (seit 1985 400 DM) eingelöst wird; auch Kaufhäuser, Hotels u. a. nehmen E. an. E. werden in den meisten europ. Staaten u. a. Reiseländern eingelöst. Die in Dtl. ausgegebenen ec-Karten sind Magnetstreifenkarten, die den Zugang zum elektron. Geldverkehr (u. a. Nutzung von Geldausgabeautomaten, verbunden mit einer persönl. Identifikationsnummer [PIN]) ermöglichen und seit 1996 auch als elektron. Geldbörse genutzt werden können.
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