Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erzämter
Erzämter,im Hl. Röm. Reich oberste Hofämter, seit dem 13. Jh. erbl. Reichslehen und als Ehrenämter mit der Kurwürde verbunden: Erztruchsess (Pfalzgraf bei Rhein), Erzmarschall (Herzog von Sachsen), Erzkämmerer (Markgraf von Brandenburg), Erzschenk (König von Böhmen). Zu diesen kamen als Erzkanzler die drei rhein. Erzbischöfe (Mainz für das Reich, Köln für Italien, Trier für Gallien und Burgund). 1652 kam das Amt des Erzschatzmeisters für die restituierte Kurpfalz, verbunden mit der 8. Kur, hinzu; es fiel 1778 an Hannover, dessen Kurfürst seit 1692/1708 (9. Kur) Erzbannerherr war. Ohne Kurwürde blieb das Amt des Erzjägermeisters, das der Markgraf von Meißen innehatte.
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