Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erziehungshilfe
Erziehungshilfe,Anspruch des Personensorgeberechtigten (elterliche Sorge) auf Hilfe bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. E. wird z. B. durch Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung oder Krankenhilfe geleistet (§§ 27 ff. SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe).
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