Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erziehungsgeld
Erziehungsgeld,durch das Ges. über die Gewährung von E. und Erziehungsurlaub (Bundeserziehungsgeld-Ges., BErzGG) 1986 eingeführter finanzieller Anspruch für Mütter oder wahlweise Väter, die nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind und sich der Betreuung und Erziehung ihres neugeborenen Kindes widmen. Im Ggs. zum Mutterschaftsgeld, das nur Mütter erhalten, die vor der Geburt ihres Kindes in einem Arbeitsverhältnis standen, steht E. allen Müttern oder Vätern zu. E. wird von der Geburt bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats gewährt. Es beträgt 600 DM monatlich, bei Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen tritt Kürzung ein. (Erziehungsurlaub)
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