Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erziehungsbeistandschaft
Erziehungsbeistandschaft,Unterstützung des Personensorgeberechtigten (elterliche Sorge) bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeistand bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen (§ 30 SGB VIII., Kinder- und Jugendhilfe). Ist der Jugendliche straffällig geworden, kann E. als Erziehungsmaßregel durch das Jugendgericht angeordnet werden (§ 12 Jugendgerichtsgesetz).
Erziehungsbeistandschaft,Unterstützung des Personensorgeberechtigten (elterliche Sorge) bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeistand bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen (§ 30 SGB VIII., Kinder- und Jugendhilfe). Ist der Jugendliche straffällig geworden, kann E. als Erziehungsmaßregel durch das Jugendgericht angeordnet werden (§ 12 Jugendgerichtsgesetz).