Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ertragsteuern
Ertragsteuern(Objekt-, Realsteuer), Steuer, die Ertrag bringende Objekte nach objektiven Maßstäben erfasst, gleichgültig, wem die Erträge zufließen, und ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen; heute gelten als E. nur noch die Grund- und die Gewerbesteuer. I. w. S. begreift man in Abgrenzung zu den Substanzsteuern als E. auch die Einkommen- und die Körperschaftsteuer.
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