Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ertrag
Ertrag,1) Betriebswirtschaftslehre: von einem Unternehmen in einer bestimmten Periode durch Erstellung von Gütern und Dienstleistungen erwirtschaftete Einnahmen; Ggs. Aufwand. Übersteigt (unterschreitet) der E. den Aufwand, erzielt das Unternehmen einen Gewinn (Verlust). Man unterscheidet Betriebs-E. und neutralen E., der sich aufgrund betriebsfremder, außerordentl. Geschäftsvorfälle ergibt (z. B. Währungsgewinne, Steuerrückzahlungen).
2) Volkswirtschaftslehre: Gütermenge, die mit einem gegebenen Aufwand an Produktionsfaktoren in einer Zeiteinheit hergestellt wird.
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