Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erststimme
Erststimme,in Dtl. die Stimme, die der Wähler bei Bundestagswahlen für einen Kandidaten in seinem Wahlkreis abgibt; bei den Kandidaten muss die Parteizugehörigkeit, bei Parteilosen ein Kennwort im Wahlvorschlag angegeben sein. Gewählt ist der Kandidat im Wahlkreis, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (Direktmandat). Die andere Stimme (Zweitstimme) gibt der Wähler der Kandidatenliste einer Partei im betreffenden Bundesland (Landesliste). Auf der Grundlage der Zweitstimmen wird nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren die Anzahl der Sitze der Parteien im Bundestag errechnet (Wahlrecht). Direktmandate werden von dieser Zahl abgezogen (Überhangmandate, Fünfprozentklausel).
Erststimme,in Dtl. die Stimme, die der Wähler bei Bundestagswahlen für einen Kandidaten in seinem Wahlkreis abgibt; bei den Kandidaten muss die Parteizugehörigkeit, bei Parteilosen ein Kennwort im Wahlvorschlag angegeben sein. Gewählt ist der Kandidat im Wahlkreis, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (Direktmandat). Die andere Stimme (Zweitstimme) gibt der Wähler der Kandidatenliste einer Partei im betreffenden Bundesland (Landesliste). Auf der Grundlage der Zweitstimmen wird nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren die Anzahl der Sitze der Parteien im Bundestag errechnet (Wahlrecht). Direktmandate werden von dieser Zahl abgezogen (Überhangmandate, Fünfprozentklausel).