Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erstgeburt
Erstgeburt,das Vorzugsrecht des Erstgeborenen, das bei den Völkern des Altertums besondere rechtl. und religiös-kult. Bedeutung hatte. Über E. im rechtl. Sinn Majorat, Primogenitur.
Erstgeburt,das Vorzugsrecht des Erstgeborenen, das bei den Völkern des Altertums besondere rechtl. und religiös-kult. Bedeutung hatte. Über E. im rechtl. Sinn Majorat, Primogenitur.