Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erstattungsverfahren
Erstattungsverfahren,Recht: ein Verwaltungsverfahren, das bei Fehlbeträgen in öffentl. Kassen und Fehlbeständen in Lagern u. a. gegen verantwortl. Personen, z. B. Beamte, durchgeführt wird; Grundlage: Ges. über das Verfahren für die Erstattung von Fehlbeständen an öffentl. Vermögen vom 18. 4. 1937 (1951 neu bekannt gemacht). Das Ges. selbst bildet keine Rechtsgrundlage für Erstattungsansprüche, sondern regelt nur das Verfahren, in dem die in anderen Ges. (z. B. Beamten-Ges.) enthaltene Haftung für schuldhaftes Handeln geltend gemacht wird.
Erstattungsverfahren,Recht: ein Verwaltungsverfahren, das bei Fehlbeträgen in öffentl. Kassen und Fehlbeständen in Lagern u. a. gegen verantwortl. Personen, z. B. Beamte, durchgeführt wird; Grundlage: Ges. über das Verfahren für die Erstattung von Fehlbeständen an öffentl. Vermögen vom 18. 4. 1937 (1951 neu bekannt gemacht). Das Ges. selbst bildet keine Rechtsgrundlage für Erstattungsansprüche, sondern regelt nur das Verfahren, in dem die in anderen Ges. (z. B. Beamten-Ges.) enthaltene Haftung für schuldhaftes Handeln geltend gemacht wird.