Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erschließung
Erschließung,alle Maßnahmen einer Gem., durch die Grundstücke an das öffentl. Verkehrs- und Versorgungsnetz angebunden werden, z. B. Bau von Straßen, Park- und Grünflächen. Die Gem. kann, soweit keine anderweitige Deckung vorhanden ist, die Kosten für die erstmalige Herstellung der E. satzungsgemäß in Form von E.-Beiträgen auf die Grundeigentümer/Erbbauberechtigten umlegen (§§ 123 ff. Baugesetzbuch).
Erschließung,alle Maßnahmen einer Gem., durch die Grundstücke an das öffentl. Verkehrs- und Versorgungsnetz angebunden werden, z. B. Bau von Straßen, Park- und Grünflächen. Die Gem. kann, soweit keine anderweitige Deckung vorhanden ist, die Kosten für die erstmalige Herstellung der E. satzungsgemäß in Form von E.-Beiträgen auf die Grundeigentümer/Erbbauberechtigten umlegen (§§ 123 ff. Baugesetzbuch).