Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erschleichung
Erschleichung,Herbeiführen eines Erfolges auf unrechtmäßigem oder unmoral. Wege, im Recht das nach § 265 a StGB strafbare unrechtmäßige Erzielen einer Leistung ohne Zahlung des geforderten Entgelts, bes. das Erschleichen der Leistung eines Automaten, das bewusste »Schwarzfahren« oder der Zutritt zu einer Veranstaltung in der Absicht, das Entgelt nicht zu bezahlen.
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