Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ersatzzeiten
Ersatzzeiten,in der gesetzl. Rentenversicherung Zeiten ohne Beitragsleistung vor dem 1. 1. 1992, die wie Beitragszeiten angerechnet werden (z. B. Militärdienst, Kriegsgefangenschaft).
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