Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ersatzzeiten
Ersatzzeiten,in der gesetzl. Rentenversicherung Zeiten ohne Beitragsleistung vor dem 1. 1. 1992, die wie Beitragszeiten angerechnet werden (z. B. Militärdienst, Kriegsgefangenschaft).
Ersatzzeiten,in der gesetzl. Rentenversicherung Zeiten ohne Beitragsleistung vor dem 1. 1. 1992, die wie Beitragszeiten angerechnet werden (z. B. Militärdienst, Kriegsgefangenschaft).