Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ersatzkrankenkasse
Ersatz(kranken)kasse,einer der Träger der gesetzl. Krankenversicherung in Dtl., in der die Mitgl.schaft durch Beitrittserklärung entsteht. Bisher bestanden acht E. für Arbeiter und acht E. für Angestellte; seit 1996 sind Beschränkungen des aufnahmeberechtigten Mitgl.kreises bei den E. nicht mehr zulässig.
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