Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ernennung
Ernennung,Beamtenrecht: ein Verwaltungsakt, durch den ein Beamtenverhältnis begründet oder verändert (z. B. Beförderung) wird.
Ernennung,Beamtenrecht: ein Verwaltungsakt, durch den ein Beamtenverhältnis begründet oder verändert (z. B. Beförderung) wird.