Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ermächtigung
Ermächtigung,die Befugnis, im eigenen Namen über ein fremdes Recht zu verfügen, z. B. Einzugs-E. Die E. ist, zw. Vollmacht und Abtretung stehend, im BGB nicht geregelt.
Ermächtigung,die Befugnis, im eigenen Namen über ein fremdes Recht zu verfügen, z. B. Einzugs-E. Die E. ist, zw. Vollmacht und Abtretung stehend, im BGB nicht geregelt.