Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ermittlungsverfahren
Ermittlungsverfahren(Vorverfahren), der erste Abschnitt des Strafverfahrens, in dem unter Leitung der Staatsanwaltschaft bei Vorliegen des Verdachts einer Straftat ein bestimmter Sachverhalt erforscht wird. Bietet das E. genügenden Anlass zur Erhebung der Anklage, reicht die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift beim zuständigen Gericht ein; andernfalls wird das E. eingestellt.
Ermittlungsverfahren(Vorverfahren), der erste Abschnitt des Strafverfahrens, in dem unter Leitung der Staatsanwaltschaft bei Vorliegen des Verdachts einer Straftat ein bestimmter Sachverhalt erforscht wird. Bietet das E. genügenden Anlass zur Erhebung der Anklage, reicht die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift beim zuständigen Gericht ein; andernfalls wird das E. eingestellt.