Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ermittlungshilfe Gerichtshilfe
Gerichtshilfe, Ermittlungshilfe,Einrichtung, die Gericht und Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen zur Täterpersönlichkeit und ihrer Umwelt unterstützen soll, z. B. hinsichtlich Strafzumessung oder Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 160 Abs. 3, 463 d StPO). Institutionell ist sie der Justiz oder einer Sozialbehörde angegliedert. In Jugendstrafverfahren ist die Einschaltung der Jugend-G. obligatorisch. - In Österreich besteht eine dem dt. Recht verwandte G. nur in Jugendsachen. In der Schweiz ist sie nicht gebräuchlich.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Ermittlungshilfe Gerichtshilfe