Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erkennungsdienst
Erkennungsdienst,Abteilung der Kriminalpolizei, zu deren Aufgaben Personenfeststellungen, die Identifizierung von Personen, Tatort- und Spurenuntersuchungen und z. T. deren Auswertung gehören. Unter erkennungsdienstl. Behandlung, die auf der Grundlage von § 81b StPO auch gegen den Willen der Betroffenen erfolgen kann, zählt bes. die polizeil. Aufnahme von Abdrücken der Hautflächen (Finger, Hand, Fuß). Die Hauptaufgabe des E. zur Identitätsfeststellung ist dem Bundeskriminalamt anvertraut.
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