Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eritrea
Eritrea, ⃟ Fläche: 121 143 km2
Einwohner: (1995) 3,531 Mio.
Hauptstadt: Asmara
Verwaltungsgliederung: 10 Provinzen
Amtssprache: Tigrinja und Arabisch
Nationalfeiertag: 24. 5.
Währung: 1 Nakfa (Nfa) = 100 Cents (ct.)
Zeitzone: MEZ + 2 Std.
Staat (Republik) in NO-Afrika, am Roten Meer, grenzt im SO an Djibouti, im S an Äthiopien, im W und NW an die Rep. Sudan.
Staat und Recht: Nach der Verf. vom 23. 5. 1997 ist E. eine präsidiale Republik. Staatsoberhaupt ist der mit weitgehenden Vollmachten ausgestattete Präs. (für maximal zweimal fünf Jahre von der Nationalversammlung gewählt). Er ist sowohl Vors. der Legislative als auch der Reg. (Staatsrat) und hat das Recht, den Premiermin. zu ernennen. Bis zur Durchführung freier Wahlen besteht das 1993 gegr. Einkammerparlament (Nationalversammlung) aus 75 Mitgl. des Zentralrats der Partei der »Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit« (PFDJ, People's Front for Democracy and Justice, 1994 hervorgegangen aus der Volksbefreiungsfront E.s [EPLF, Eritrean People's Liberation Front]), 60 Repräsentanten der verfassunggebenden Versammlung und 15 Vertretern der im Ausland lebenden Eritreer. Neben der dominierenden PFDJ spielen bes. die Democratic Movement for the Liberation of E. und die Eritrean Liberation Front (ELF) eine Rolle.
Landesnatur: Die 1 000 km lange Küste reicht im S bis zur Meeresstraße Bab el-Mandeb, die das Rote Meer mit dem Ind. Ozean verbindet. Ihr vorgelagert ist die aus Korallenkalk aufgebaute Inselgruppe Dahlak. Die halbwüstenhafte südl. Küstenebene gehört zu der geolog. aktiven Afarsenke. Landeinwärts erheben sich im N ein bis 2 633 m hohes Randgebirge, im S die Danakilberge mit einigen Vulkanen. Mit ihrem N-Zipfel reicht die heiße Salzwüste der Danakilsenke nach E. hinein. Als Folge von Abholzung ist Bodenerosion weit verbreitet. In der niederschlagsarmen, feuchtheißen Küstenebene ist die Hafenstadt Massaua einer der heißesten Orte der Erde (Jahresmittel 30 ºC); von März bis Juli weht von der Arab. Halbinsel gelegentlich ein heißer, staubhaltiger Wind. Die Temperaturen im Hochland sind angenehmer.
Bevölkerung: Hauptsiedlungsgebiet ist das Hochland, in dem Tigrinja, Tigre, Amhara, Kunama und Saho leben. Der SO wird vom Hirtenvolk der Afar (Danakil) bewohnt. Im Küstengebiet und an der Grenze zum Sudan leben Araber. Zahlr. im Ausland lebende polit. Flüchtlinge sind inzwischen wieder in ihre Heimat zurückgekehrt. Etwa 50 % der Bev. sind sunnit. Muslime, ebenfalls etwa 50 % kopt. Christen. Es besteht keine Schulpflicht; der Unterricht ist kostenfrei, auch das Studium an der Univ. in Asmara.
Wirtschaft, Verkehr: E. gehört zu den ärmsten Ländern der Erde; nach dem Ende des Bürgerkriegs 1991 setzte internat. Hilfe nur zögernd ein. Wichtigster Wirtschaftssektor ist die Landwirtschaft; angebaut werden Getreide (Mais, Weizen, Hirse und Tef, eine Süßgrasart), Kaffee, Baumwolle und Tabak. Im SO herrscht Nomadenwirtschaft vor. E. ist auf Nahrungsmittelimporte angewiesen. Im Roten Meer und in der Afarsenke gibt es Erdöl- und Erdgaslagerstätten, in der Umgebung von Asmara mindestens 15 Goldminen. Traditionelle Ind.zweige wie Glas-, Zement-, Schuh- und Konservenind. werden wieder aufgebaut.Im Bürgerkrieg wurde die einzige Eisenbahnlinie zw. Agordat (über Asmara) und der Hafenstadt Massaua zerstört (Teilstrecken wieder eröffnet); die Instandsetzung der ebenfalls beschädigten Straßenverbindung zw. Asmara und Massaua hat höchste Priorität. Assab ist neben dem 1990 fast völlig zerstörten Massaua die zweite große Hafenstadt. Äthiopien darf nach einem 1993 mit E. geschlossenen Abkommen beide Häfen nutzen. Der internat. Flughafen liegt nahe der Hauptstadt.
Geschichte: Vom 14. bis 19. Jh. war die Küstenregion E.s zw. Türken, Arabern, Äthiopiern und Portugiesen umkämpft. Das Hinterland stand bis ins 19. Jh. überwiegend unter äthiop. Einfluss. Nach 1881 setzten sich die Italiener in E. fest und erklärten es 1890 zu ihrer Kolonie. 1936-41 war E. Teil von Italienisch-Ostafrika. 1941 kam es unter brit. Verwaltung. Nach einem Beschluss der Generalversammlung der UNO wurde es 1952 als autonomes Gebiet Äthiopien zugesprochen, das jedoch 1962 die Autonomie aufhob. Seit 1961 entwickelten sich separatist. Bestrebungen, die sich seit dem Sturz der Monarchie (1974) und der Errichtung eines marxistisch-leninist. Herrschaftssystems in Äthiopien zum Aufstand gegen die äthiop. Zentral-Reg. ausweitete. Die Unabhängigkeitsbewegung wurde zunächst getragen von der »Eritreischen Befreiungsfront« (ELF, gegr. 1960) und später v. a. von der mit ihr konkurrierenden (marxist.) »Eritreischen Volksbefreiungsfront« (EPLF, gegr. 1977). Mit Unterstützung kuban. Streitkräfte suchte die äthiop. Zentral-Reg. den Aufstand zu unterdrücken; 1987 erklärte sie E. zur autonomen Region, um den Konflikt politisch zu entschärfen. Nach dem Zusammenbruch des kommunist. Reg.-Systems in Äthiopien 1991 setzte sich die EPLF, die sich seit 1987 marktwirtschaftl. Vorstellungen näherte, in ganz E. durch und bildete eine provisor. Regierung. Nach einem Referendum am 25. 4. 1993 und der Wahl I. Afewerkis zum Staatspräs. ( 21. 5.) wurde am 24. 5. 1993 in Übereinstimmung mit der neuen äthiop. Reg. die unabhängige Republik E. ausgerufen. 1995 unterzeichneten E. und Äthiopien ein Abkommen über die Bildung einer Freihandelszone. Nach einem Urteil des Internat. Gerichtshofs gab E. 1998 die Hanisch-Inseln an Jemen zurück und beendete damit einen dreijährigen Streit um die für die Schifffahrt wichtigen Inseln. Im Juni 1998 kam es wegen unterschiedl. Gebietsansprüche zu einem Grenzkrieg mit Äthiopien, der 1999 wieder aufflammte.
▣ Literatur:
E. Furrer-Kreski Handbuch E. Gesch. u. Gegenwart eines Konfliktes, hg. v. u. a. Zürich 1990.
⃟ Gebremedhin, T. G.:Beyond survival. The economic challenges of agriculture & development in post-independence E.Lawrencehill, N. J., 1996.
⃟ Matthies, V.: Äthiopien, E., Somalia, Djibouti. Das Horn von Afrika. München 31997.
⃟ Killion, T.: Historical dictionary of E.Lanham, Md., 1998.
⃟ Murtaza, N.: The pillage of sustainability in E.1660s -1990s. Westport, Conn., 1998.
Einwohner: (1995) 3,531 Mio.
Hauptstadt: Asmara
Verwaltungsgliederung: 10 Provinzen
Amtssprache: Tigrinja und Arabisch
Nationalfeiertag: 24. 5.
Währung: 1 Nakfa (Nfa) = 100 Cents (ct.)
Zeitzone: MEZ + 2 Std.
Staat (Republik) in NO-Afrika, am Roten Meer, grenzt im SO an Djibouti, im S an Äthiopien, im W und NW an die Rep. Sudan.
Staat und Recht: Nach der Verf. vom 23. 5. 1997 ist E. eine präsidiale Republik. Staatsoberhaupt ist der mit weitgehenden Vollmachten ausgestattete Präs. (für maximal zweimal fünf Jahre von der Nationalversammlung gewählt). Er ist sowohl Vors. der Legislative als auch der Reg. (Staatsrat) und hat das Recht, den Premiermin. zu ernennen. Bis zur Durchführung freier Wahlen besteht das 1993 gegr. Einkammerparlament (Nationalversammlung) aus 75 Mitgl. des Zentralrats der Partei der »Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit« (PFDJ, People's Front for Democracy and Justice, 1994 hervorgegangen aus der Volksbefreiungsfront E.s [EPLF, Eritrean People's Liberation Front]), 60 Repräsentanten der verfassunggebenden Versammlung und 15 Vertretern der im Ausland lebenden Eritreer. Neben der dominierenden PFDJ spielen bes. die Democratic Movement for the Liberation of E. und die Eritrean Liberation Front (ELF) eine Rolle.
Landesnatur: Die 1 000 km lange Küste reicht im S bis zur Meeresstraße Bab el-Mandeb, die das Rote Meer mit dem Ind. Ozean verbindet. Ihr vorgelagert ist die aus Korallenkalk aufgebaute Inselgruppe Dahlak. Die halbwüstenhafte südl. Küstenebene gehört zu der geolog. aktiven Afarsenke. Landeinwärts erheben sich im N ein bis 2 633 m hohes Randgebirge, im S die Danakilberge mit einigen Vulkanen. Mit ihrem N-Zipfel reicht die heiße Salzwüste der Danakilsenke nach E. hinein. Als Folge von Abholzung ist Bodenerosion weit verbreitet. In der niederschlagsarmen, feuchtheißen Küstenebene ist die Hafenstadt Massaua einer der heißesten Orte der Erde (Jahresmittel 30 ºC); von März bis Juli weht von der Arab. Halbinsel gelegentlich ein heißer, staubhaltiger Wind. Die Temperaturen im Hochland sind angenehmer.
Bevölkerung: Hauptsiedlungsgebiet ist das Hochland, in dem Tigrinja, Tigre, Amhara, Kunama und Saho leben. Der SO wird vom Hirtenvolk der Afar (Danakil) bewohnt. Im Küstengebiet und an der Grenze zum Sudan leben Araber. Zahlr. im Ausland lebende polit. Flüchtlinge sind inzwischen wieder in ihre Heimat zurückgekehrt. Etwa 50 % der Bev. sind sunnit. Muslime, ebenfalls etwa 50 % kopt. Christen. Es besteht keine Schulpflicht; der Unterricht ist kostenfrei, auch das Studium an der Univ. in Asmara.
Wirtschaft, Verkehr: E. gehört zu den ärmsten Ländern der Erde; nach dem Ende des Bürgerkriegs 1991 setzte internat. Hilfe nur zögernd ein. Wichtigster Wirtschaftssektor ist die Landwirtschaft; angebaut werden Getreide (Mais, Weizen, Hirse und Tef, eine Süßgrasart), Kaffee, Baumwolle und Tabak. Im SO herrscht Nomadenwirtschaft vor. E. ist auf Nahrungsmittelimporte angewiesen. Im Roten Meer und in der Afarsenke gibt es Erdöl- und Erdgaslagerstätten, in der Umgebung von Asmara mindestens 15 Goldminen. Traditionelle Ind.zweige wie Glas-, Zement-, Schuh- und Konservenind. werden wieder aufgebaut.Im Bürgerkrieg wurde die einzige Eisenbahnlinie zw. Agordat (über Asmara) und der Hafenstadt Massaua zerstört (Teilstrecken wieder eröffnet); die Instandsetzung der ebenfalls beschädigten Straßenverbindung zw. Asmara und Massaua hat höchste Priorität. Assab ist neben dem 1990 fast völlig zerstörten Massaua die zweite große Hafenstadt. Äthiopien darf nach einem 1993 mit E. geschlossenen Abkommen beide Häfen nutzen. Der internat. Flughafen liegt nahe der Hauptstadt.
Geschichte: Vom 14. bis 19. Jh. war die Küstenregion E.s zw. Türken, Arabern, Äthiopiern und Portugiesen umkämpft. Das Hinterland stand bis ins 19. Jh. überwiegend unter äthiop. Einfluss. Nach 1881 setzten sich die Italiener in E. fest und erklärten es 1890 zu ihrer Kolonie. 1936-41 war E. Teil von Italienisch-Ostafrika. 1941 kam es unter brit. Verwaltung. Nach einem Beschluss der Generalversammlung der UNO wurde es 1952 als autonomes Gebiet Äthiopien zugesprochen, das jedoch 1962 die Autonomie aufhob. Seit 1961 entwickelten sich separatist. Bestrebungen, die sich seit dem Sturz der Monarchie (1974) und der Errichtung eines marxistisch-leninist. Herrschaftssystems in Äthiopien zum Aufstand gegen die äthiop. Zentral-Reg. ausweitete. Die Unabhängigkeitsbewegung wurde zunächst getragen von der »Eritreischen Befreiungsfront« (ELF, gegr. 1960) und später v. a. von der mit ihr konkurrierenden (marxist.) »Eritreischen Volksbefreiungsfront« (EPLF, gegr. 1977). Mit Unterstützung kuban. Streitkräfte suchte die äthiop. Zentral-Reg. den Aufstand zu unterdrücken; 1987 erklärte sie E. zur autonomen Region, um den Konflikt politisch zu entschärfen. Nach dem Zusammenbruch des kommunist. Reg.-Systems in Äthiopien 1991 setzte sich die EPLF, die sich seit 1987 marktwirtschaftl. Vorstellungen näherte, in ganz E. durch und bildete eine provisor. Regierung. Nach einem Referendum am 25. 4. 1993 und der Wahl I. Afewerkis zum Staatspräs. ( 21. 5.) wurde am 24. 5. 1993 in Übereinstimmung mit der neuen äthiop. Reg. die unabhängige Republik E. ausgerufen. 1995 unterzeichneten E. und Äthiopien ein Abkommen über die Bildung einer Freihandelszone. Nach einem Urteil des Internat. Gerichtshofs gab E. 1998 die Hanisch-Inseln an Jemen zurück und beendete damit einen dreijährigen Streit um die für die Schifffahrt wichtigen Inseln. Im Juni 1998 kam es wegen unterschiedl. Gebietsansprüche zu einem Grenzkrieg mit Äthiopien, der 1999 wieder aufflammte.
▣ Literatur:
E. Furrer-Kreski Handbuch E. Gesch. u. Gegenwart eines Konfliktes, hg. v. u. a. Zürich 1990.
⃟ Gebremedhin, T. G.:Beyond survival. The economic challenges of agriculture & development in post-independence E.Lawrencehill, N. J., 1996.
⃟ Matthies, V.: Äthiopien, E., Somalia, Djibouti. Das Horn von Afrika. München 31997.
⃟ Killion, T.: Historical dictionary of E.Lanham, Md., 1998.
⃟ Murtaza, N.: The pillage of sustainability in E.1660s -1990s. Westport, Conn., 1998.