Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erinnerung
Erinnerung,1) Psychologie: die Fähigkeit, Vergangenes in der Vorstellung wieder zu beleben; eine Funktion des Gedächtnisses; auch Bez. für den entsprechenden Gedächtnisinhalt. Erinnerungstäuschungen sind normale seel. Erscheinungen (z. T. durch Fantasie und Wünsche bedingt), die jedoch abnorme Ausmaße annehmen können (so bei Neurosen, Psychosen).
2) Recht: Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters, des Rechtspflegers, des Urkundsbeamten oder des Gerichtsvollziehers gegen Maßnahmen im Vollstreckungsverfahren in gesetzlich bestimmten Fällen.
Erinnerung,1) Psychologie: die Fähigkeit, Vergangenes in der Vorstellung wieder zu beleben; eine Funktion des Gedächtnisses; auch Bez. für den entsprechenden Gedächtnisinhalt. Erinnerungstäuschungen sind normale seel. Erscheinungen (z. T. durch Fantasie und Wünsche bedingt), die jedoch abnorme Ausmaße annehmen können (so bei Neurosen, Psychosen).
2) Recht: Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters, des Rechtspflegers, des Urkundsbeamten oder des Gerichtsvollziehers gegen Maßnahmen im Vollstreckungsverfahren in gesetzlich bestimmten Fällen.